Bewertungsskala
1. Gewicht |
10 Punkte |
2. Körperform, Typ und Bau |
20 Punkte |
3. Fellhaar |
20 Punkte |
4. Kopfbildung |
15 Punkte |
5. Behang |
15 Punkte |
6. Farbe |
15 Punkte |
7. Pflegezustand |
5 Punkte |
100 Punkte |
1. Gewicht
Die Zwergwidder haben ein Normalgewicht von 1,50 kg bis 1,90 kg. Das Höchstgewicht beträgt 2,00 kg.
2. Körperform, Typ und Bau
Der Körper sollte gedrungen und breitschultrig sein. Der Zwergwidder hat eine schöne Rückenlinie mit einem breiten und gut abgerundeten Becken. Ebenso hat er einen kurzen kräftigen Nacken ohne sichtbaren Hals. Die kurzen und mittelstarken Läufe sind typisch für einen Zwergwidder. Die Häsin ist etwas feiner als der Rammler gebaut und frei von einem Wammenansatz.
3. Fellhaar
Das Fell sollte eine sehr dichte Unterwolle und eine gute, gleichmäßige und feine Begrannung vorweisen. Entsprechend der Größe der Zwergwidder ist das Fell verhältnismäßig kurz. Die Ohren sollen gut behaart sein.
4. Kopfbildung
Sowohl der Rammler als auch die Häsin haben einen typischen, ausgeprägten Widderkopf. Dieser ist kurz und kräftig, hat eine breite und gut entwickelte Schnauzpartie, starke Kinnbacken, eine breite Stirn und eine schöne Ramsnase.
5. Behang
Der Behang hat an den Ohrenansätzen zwei dicht beisammen liegende und stark ausgeprägte Wulste (Krone). Er wird an beiden Seiten des Kopfes mit der Schallöffnung nach innen hufeisenförmig getragen. Die Ohren sind an den Enden gut abgerundet und haben ein festes Gewebe. Der Behang ist 22-28 cm lang.
6. Farbe
Die Deckfarbe ist gelbrötlich mit dunkel gespitztem Grannenhaar, das als rußartiger Schleier gleichmäßig auf der Decke liegt. Die Bauchdeckfarbe ist dunkel. Die Abzeichen an Kopf, Läufen und Hinterschenkel sind ohne scharfe Abgrenzungen, jedoch umso wertvoller je deutlicher sie sich von der Deckfarbe abheben. Die gelbrötliche Unterfarbe reicht bis zum Haarboden. Die Augen sind braun, die Krallen dunkelhornfarbig.
7. Pflegezustand
Nur gesunde Tiere mit einem hervorragenden Pflegezustand können ausgestellt werden. Es müssen die Krallen geschnitten, die Ohren, die Läufe sowie die Geschlechtspartie gesäubert werden.
Quelle: ZDRK-Standard